Fragen und Antworten rund um den Finderlohn 2.0-Service
Was ist der Finderlohn 2.0-Service?
Der Finderlohn 2.0-Service ist eine Ergänzung zur Regman Datenbank, die Sie unter der URL www.regman.de aufrufen können.
Mit dem Finderlohn 2.0-Service registrierte Sachen können durch einen speziellen Sticker gekennzeichnet werden und über das Portal www.regman.de recherchiert werden. Über die Recherche-Funktion dieses Webportals kann der Finder einfach und schnell Kontakt zum als Eigentümer registrierten Mitglied aufnehmen.
Sofern Finder und Eigentümer dies wünschen, bieten wir einen kostenlosen Rückholservice und Finderlohn 2.0 für den ehrlichen Finder.
Warum wir Seriennummern registrieren?
Sie können Eigentum kennzeichnen, indem Sie eine zusätzliche Nummer (Registrierungsnummer) auf eine Sache kleben... Aber ist das sinnvoll? Solche nachträglich aufgeklebten Nummern lassen sich schnell wieder ablösen, der Nutzen ist also eher zweifelhaft.
Regman nutzt die bereits vom Hersteller angebrachte Seriennummer! Nur die Seriennummer des Herstellers ist wirklich einmalig und kann einem Produkt nicht genommen werden ohne es zu zerstören oder zu entwerten! Zusätzlich kennzeichnen wir registrierte Sachen mit unseren aufwändigen und geschützten Hologramm-Stickern. Doch auch ohne Sticker findet eine registrierte Sache über unsere Datenbank zurück zu seinem Eigentümer! Damit sich Ehrlichkeit wieder lohnt!
Was ist Finderlohn 2.0?
Für ehrliche Finder, die sich bei uns melden, loben wir den doppelten gesetzlichen Finderlohn aus. Diese Leistung ist eine freiwillige Ergänzung und Kulanzleistung zu Ihrer Registrierung bei ReToMe und soll einen Anreiz und Belohnung für ehrliche Finder sein. Bei der Berechnung des Finderlohn 2.0 legen wir den Neupreis (ohne Aufschläge für Erweiterungen oder Abzüge für Alter und Abnutzung) zu Grunde und verdoppeln den gesetzlichen Anspruch nach BGB; sofern Eigentümer und Finder dies wünschen.
Der Finderlohn nach BGB (§ 971) berechnet sich wie folgt: Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der gefundenen Sache bis 500 EUR 5% des Wertes. Bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR gibt es einen Finderlohn von 25 EUR (5% von 500 EUR) plus 3 % von dem über 500 EUR hinausgehenden Betrag - den derart berechneten Finderlohn verdoppeln wir!
Was ist der Rückholservice?
Wir wollen es ehrlichen Findern und Eigentümern, die ihr Eigentum zurück erwarten, einfach machen. Daher ergänzen wir unseren ausgelobten Finderlohn 2.0 um die Rückholung verlorener Sache. Wir schicken einen Paketdienst los, der das verlorene Eigentum direkt beim Finder abholt, und sorgen für eine schnelle Rücksendung an den Eigentümer.
Wie kann ich den Finderlohn 2.0-Service für mein Eigentum bekommen?
Aktuell steht der Finderlohn 2.0-Service nur Kunden der Fa. GRAVIS zur Verfügung, die diesen Service mit dem Kauf eines qualifizierten Produktes, bspw. einem iPod oder einem mit dem Gravis Service Pack Plus geschützten MacBook, erwerben.
Wie aktiviere ich den Finderlohn 2.0-Service?
Wenn Sie ein für den Finderlohn 2.0-Service qualifiziertes Produkt erworben haben, haben Sie auch eine Finderlohn 2.0-Card erhalten. Diese Karte berechtigt zu einer Aktivierung.
Rubbeln Sie das auf der Karte angebrachte Rubbelfeld frei und geben Sie den dort stehenden sechsstelligen Aktivierungscode auf der Website http://regman.de/gravis ein und folgen Sie den weiteren Eingabeschritten.
Was muss ich als Finder tun?
Auf den Websites www.regman.de und www.retome.de finden Sie die Möglichkeit zur Eingabe und Überprüfung von Seriennummern. Wenn für eine dort eingegebene Sache der ReToMe Service vorliegt, können Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten in ein Formular eingeben.
Wenn Sie unseren kostenlosen Rückholservice nutzen möchten und den Finderlohn 2.0 wünschen, können Sie dies bereits im Formular angeben. Sofern der Eigentümer ebenfalls unseren Service wünscht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und beauftragen einen Paketdienst mit der Abholung.
Wie bekomme ich den Finderlohn 2.0?
Sofern alle Voraussetzungen für den Finderlohn 2.0 erfüllt sind (vgl. auch www.regman.de/agb) zahlen wir Ihnen den Finderlohn 2.0 auf ein von Ihnen zu benennendes Girokonto bei einer in Deutschland ansässigen Bank, oder auf einen PayPal-Account. Die Zahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Abschluß des Rückholprozesses. Die benötigten Informationen zu Ihrem Konto oder PayPal-Account fragen wir per E-Mail bei Ihnen ab.
An wen wende ich mich bei Fragen oder Problemen?
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen oder Problemen an den Support: support@regman.de


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